Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26580
OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08 (https://dejure.org/2009,26580)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.03.2009 - 6 U 116/08 (https://dejure.org/2009,26580)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. März 2009 - 6 U 116/08 (https://dejure.org/2009,26580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschluss eines Rohrs an eine provisorische Leitung stellt eine vermeidbare Handlung zur Verhinderung eines Wasserschadens dar; Anschluss eines Rohrs an eine provisorische Leitung als eine vermeidbare Handlung zur Verhinderung eines Wasserschadens; Ersatz eines aufgrund ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verrohrung fehlerhaft - Haftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Haftung trotz fehlenden Bedenkenhinweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsanmerkung)

    Planungsfehler und unterlassener Hinweis: Mängelhaftung mit welcher Quote?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung trotz fehlenden Bedenkenhinweises? (IBR 2011, 459)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 01.08.2007 - 7 U 174/06

    Schadensersatz wegen eingedrungenen Regenwassers in ein im Bau befindliches

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08
    Dazu gehörte, wenn die endgültige Planung noch nicht umgesetzt werden konnte, zumindest die Planung einer funktionsfähigen, d.h. ausreichend dimensionierten (150 mm) provisorischen weiteren Ableitung des Regenwassers; die fehlende Planung steht hier einem Planungsfehler gleich (vgl. OLG Celle, Urt. v. 01.08.2007, 7 U 174/06, Rn. 46, 48, 49, 54, 55, 66, 68; Werner / Pastor, a.a.O., Rn. 2458 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01

    Voraussetzungen der Hinweispflicht des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08
    Bei dieser Sachlage war auch ein Hinweis der Beklagten nach § 4 Nr. 3 VOB/B entbehrlich (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2004, 99, 100; Werner / Pastor, a.a.O., Rn. 1521) oder der unterlassene Hinweis für den Schaden nicht ursächlich.
  • BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70

    Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08
    Vorliegend greift auch die Rechtsprechung nicht, wonach der Auftragnehmer, der einen fehlerhaften Plan ausführt, obwohl er erkennt, dass der Planungsfehler mit Sicherheit zu einem Mangel führen wird, sich nach Treu und Glauben nicht auf ein mitwirkendes Verschulden des Architekten als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers berufen kann (vgl. BGH, BauR 1973, 190, 191).
  • OLG Köln, 06.12.2005 - 22 U 72/05

    AG schaltet Sonderfachmann ein: AN muss nicht "klüger" sein!

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08
    Bei der Abwägung im Rahmen des § 254 BGB ist hier zu berücksichtigen, dass die Beklagte, die hier auf Veranlassung der Klägerin und des Streithelfers gehandelt hat, nicht klüger sein musste als der Streithelfer als Fachplaner (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.12.2005, 22 U 72/05, Rn. 36, zitiert nach juris), und dass das Ausgangsproblem (Fehlen einer weiterführenden Entwässerungsleitung mit einem Durchmesser von 150 mm) ganz allein von der Klägerin zu vertreten ist.
  • BGH, 12.07.1971 - VII ZR 239/69

    Architekten / Ingenieure-Haftung b. Konstruktionsmängeln bzgl. Dachbeschichtung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08
    Vielmehr ging diese Maßnahme über eine reine Bauüberwachung weit hinaus und ist über § 278 BGB zurechenbar (vgl. BGH, BauR 1972, 62, 64; Werner / Pastor, der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 2462), denn sie beinhaltete letztlich die Weisung an die Beklagte, ihre Leistung an eine erkanntermaßen nicht fachgerechte Vorleistung anzubinden oder zumindest die bewusste Duldung dieses Vorgehens.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 116/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,76889
OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 116/08 (https://dejure.org/2009,76889)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.2009 - 6 U 116/08 (https://dejure.org/2009,76889)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 6 U 116/08 (https://dejure.org/2009,76889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes gegenüber dem Hersteller eines wettbewerblich eigenartigen Erzeugnisses

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 116/08
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 339 [Rn. 24] - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 [Rn. 14] - Gartenliege; GRUR 2008, 793 [Rn. 27] - Rillenkoffer m.w.N.).

    Verbindet der Verkehr damit gewisse Qualitätserwartungen oder legt er Wert auf die Herkunft der Produkte aus einem bestimmten Betrieb, kann nicht nur im engeren Sinne ästhetischen Elementen, sondern auch technisch bedingten Merkmalen wettbewerbliche Eigenart zukommen, wenn sie frei wählbar und austauschbar sind (BGH, GRUR 2002, 820 [822] - Bremszangen; GRUR 2005, 600 [603] - Handtuchhalter; GRUR 2007, 339 [Rn. 27] - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 [Rn. 20] - Gartenliege; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 9.28 m.w.N.).

    b) Die für die Gefahr einer Herkunftstäuschung erforderliche gewisse Bekanntheit (nicht Verkehrsgeltung: BGH, GRUR 2007, 339 [Rn. 39 f.] - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 [Rn. 34] - Gartenliege) ergibt sich im Streitfall auch ohne Mitteilung konkreter Absatzzahlen der Klägerin aus der von ihr für die Produkte betriebenen Werbung, wie sie sich der Sache nach bereits aus den erwähnten Katalogen des Fachhandels ergibt.

    Dass potentielle Abnehmer, die mit den charakteristischen Merkmalen der Klägerprodukte besondere Qualitätserwartungen und die Vorstellung ihrer Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen verbinden, ohne sich in der konkreten Kaufsituation an den Namen dieses Unternehmens zu erinnern (was auch nicht erforderlich ist: BGH, GRUR 2007, 984 [Rn. 32] - Gartenliege), in dem Angebot der Beklagten diese Produkte wiederzuerkennen meinen, liegt deshalb nahe.

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 116/08
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 339 [Rn. 24] - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 [Rn. 14] - Gartenliege; GRUR 2008, 793 [Rn. 27] - Rillenkoffer m.w.N.).

    a) Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn es (anders als dies bei "Allerweltserzeugnissen" oder "Dutzendware" der Fall ist) durch seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet ist, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2007, 339 [Rn. 26] - Stufenleitern; GRUR 2008, 793 [Rn. 29] - Rillenkoffer, jeweils m.w.N.).

    Verbindet der Verkehr damit gewisse Qualitätserwartungen oder legt er Wert auf die Herkunft der Produkte aus einem bestimmten Betrieb, kann nicht nur im engeren Sinne ästhetischen Elementen, sondern auch technisch bedingten Merkmalen wettbewerbliche Eigenart zukommen, wenn sie frei wählbar und austauschbar sind (BGH, GRUR 2002, 820 [822] - Bremszangen; GRUR 2005, 600 [603] - Handtuchhalter; GRUR 2007, 339 [Rn. 27] - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 [Rn. 20] - Gartenliege; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 9.28 m.w.N.).

    b) Die für die Gefahr einer Herkunftstäuschung erforderliche gewisse Bekanntheit (nicht Verkehrsgeltung: BGH, GRUR 2007, 339 [Rn. 39 f.] - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 [Rn. 34] - Gartenliege) ergibt sich im Streitfall auch ohne Mitteilung konkreter Absatzzahlen der Klägerin aus der von ihr für die Produkte betriebenen Werbung, wie sie sich der Sache nach bereits aus den erwähnten Katalogen des Fachhandels ergibt.

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 116/08
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 339 [Rn. 24] - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 [Rn. 14] - Gartenliege; GRUR 2008, 793 [Rn. 27] - Rillenkoffer m.w.N.).

    a) Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn es (anders als dies bei "Allerweltserzeugnissen" oder "Dutzendware" der Fall ist) durch seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet ist, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2007, 339 [Rn. 26] - Stufenleitern; GRUR 2008, 793 [Rn. 29] - Rillenkoffer, jeweils m.w.N.).

    Diese kann vielmehr auch in einer wiederkehrenden Formgestaltung mit charakteristischen Besonderheiten bestehen, die bewirken, dass sich die zum Programm gehörenden Gegenstände für den Verkehr deutlich von Waren anderer Hersteller abheben (GRUR 2008, 793 [Rn. 29] - Rillenkoffer m.w.N.).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 116/08
    d) Die Gefahr einer (unmittelbaren) Herkunftstäuschung durch die von der Beklagten vertriebenen Nachahmungen ist unter Berücksichtigung aller vorgenannten Umstände um so höher, als die in Rede stehenden Produkte - auch soweit sie über Kataloge oder das Internet vertrieben werden - von den angesprochenen Verkehrskreisen in der Regel nicht gleichzeitig wahrgenommen und miteinander verglichen, sondern auf Grund eines Erinnerungseindrucks miteinander in Beziehung gesetzt werden, wobei die übereinstimmenden Merkmale in der Regel mehr hervortreten als die Unterschiede (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 34] - Handtaschen).
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 116/08
    Verbindet der Verkehr damit gewisse Qualitätserwartungen oder legt er Wert auf die Herkunft der Produkte aus einem bestimmten Betrieb, kann nicht nur im engeren Sinne ästhetischen Elementen, sondern auch technisch bedingten Merkmalen wettbewerbliche Eigenart zukommen, wenn sie frei wählbar und austauschbar sind (BGH, GRUR 2002, 820 [822] - Bremszangen; GRUR 2005, 600 [603] - Handtuchhalter; GRUR 2007, 339 [Rn. 27] - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 [Rn. 20] - Gartenliege; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 9.28 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 116/08
    Verbindet der Verkehr damit gewisse Qualitätserwartungen oder legt er Wert auf die Herkunft der Produkte aus einem bestimmten Betrieb, kann nicht nur im engeren Sinne ästhetischen Elementen, sondern auch technisch bedingten Merkmalen wettbewerbliche Eigenart zukommen, wenn sie frei wählbar und austauschbar sind (BGH, GRUR 2002, 820 [822] - Bremszangen; GRUR 2005, 600 [603] - Handtuchhalter; GRUR 2007, 339 [Rn. 27] - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 [Rn. 20] - Gartenliege; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 9.28 m.w.N.).
  • LG Köln, 02.05.2008 - 81 O 62/07

    Unlauterkeit einer Nachahmung von Pferdepflegesets

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 116/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. Mai 2008 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 62/07 - wird zurückgewiesen.
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